LEISTUNGEN
AHB

Anschlussheilbehandlung

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) beziehungsweise Anschlussrehabilitation (AR) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Die Anschlussheilbehandlung umfasst die medizinische Leistung zur Rehabilitation, die sich unmittelbar oder in engem Zusammenhang an eine Behandlung im Krankenhaus anschließt, spätestens 14 Tage nach der Krankenhausentlassung.
Sinn der AHB ist die allmähliche, ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer dafür spezialisierten Klinik. Das Schwergewicht liegt auf der rehabilitativen Therapie. Im Rahmen der AHB erfolgt eine gezielte rehabilitative Versorgung der Patienten.

Wie beantrage ich eine AHB?

Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird bei entsprechender Indikation (z. B. erworbene Gehirn- und Rückenmarkserkrankungen wie Schlaganfälle, Schädel-Hirntraumata, Querschnitt) nur während eines Akut-Krankenhausaufenthaltes gewährt. Zuständig hierfür ist ausschließlich der Arzt im Akutkrankenhaus.

Ihr Krankenhausarzt sieht die Notwendigkeit einer AHB gegeben und bespricht diese mit Ihnen. Das Krankenhaus ermittelt den Kostenträger. Der Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter sucht eine für Sie geeignete Reha-Klinik aus. Sie werden unmittelbar oder innerhalb von 14 Tagen in die Reha-Klinik überwiesen.

Die Kostenübernahme erfolgt durch Ihre Kranken- oder Rentenversicherung.